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"Staatlichkeit und Staatswerdung in Spätantike und Früher Neuzeit"
Konferenz an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

3. bis 5. April 2008

KONFERENZBERICHT

Organisatoren:
Juniorprof. Dr. Peter Eich, Potsdam
Dr. Sebastian Schmidt-Hofner, Heidelberg
Dr. Christian Wieland, Freiburg i. Brsg.


Tagungsbericht von Christian Wieland, Freiburg Institute for Advanced Studies/FRIAS – School of History, Albertstraße 19, 79104 Freiburg i. Brsg., 0761 – 2039731, christian.wieland@frias.uni-freiburg.de


Der Staat scheint eine Renaissance zu erleben und erfreut sich, nicht zuletzt in der omnipräsenten Debatte um die Globalisierung, neuer Popularität. Die Entstehung von Staatlichkeit in einem ungewöhnlichen Vergleich zwischen Spätantike und Früher Neuzeit zu untersuchen, machte sich daher die Nachwuchstagung der Heidelberger Akademie der Wissenschaften zur Aufgabe, die unter dem Titel „Staatlichkeit und Staatswerdung in Spätantike und Früher Neuzeit“ vom 3. bis 5. April in Heidelberg unter außergewöhnlich reger Publikumsteilnahme statt fand. Die Tagung setzte sich zum Ziel, durch den Vergleich zweier eben nicht unmittelbar aufeinanderfolgender Epochen herkömmliche Teleologien zu vermeiden und ein innovatives Vergleichsinstrumentarium zu entwickeln. Vier zentrale Aspekte für die Entwicklung der Staatlichkeit wurden dabei exemplarisch herausgegriffen.

Der institutionellen Entwicklung der Staaten widmete sich der Konferenzauftakt. PETER EICH beleuchtete die verstärkte Ausformung einer „Protobürokratie“ im 4. Jh. n. Chr. und trat dafür ein, Bürokratie als heuristischen Begriff für die behandelte Zeit zwar nicht zu abzulehnen, ihn jedoch zu relativieren. Vielmehr müßten neben einer Protobürokratie im Rahmen der Militärverwaltung auch andere Kräfte wie die Monarchie und die traditionellen Eliten berücksichtigt werden. Die Ämtervergabe gehörte dabei zu einem System von Ehrungen, deren Bezugspunkt die Nähe zum Kaiser war. Hierdurch sollte einer Entpersonalisierung der Herrschaft entgegengewirkt und die traditionellen Eliten in die Herrschaft einbezogen werden. Auch TOBY OSBORNE wies in seinem Vortrag über die Entwicklungen der frühneuzeitlichen Diplomatie am Beispiel Savoyens auf die Ambivalenz zwischen intensiviertem Verwaltungsapparat und Interessen adliger Eliten hin. Er hob hervor, daß die Entwicklung der Diplomatie im Europa des 16. Jahrhunderts eben nicht eine Bürokratisierung hervorbrachte, sondern vielmehr eine komplexe Interaktion zwischen der regierenden Dynastie und den ihn ihrem Dienst stehenden Familien. So zeigte sich der diplomatische Dienst, in Parallele zu militärischen und kirchlichen Karrieren, als eine Strategie zur Erhaltung und Steigerung von Prestige und Status. Mit einem Vergleich der führenden Magistraturen der hohen Kaiserzeit und des 4. Jahrhunderts versuchte WERNER ECK eine Antwort auf die Frage, ob und wie sich in der römischen Bürokratie ein Prinzip durchsetzte, das sich mit „Professionalität“ beschreiben ließe; dabei wurde deutlich, daß es für die aus dem Senatsadel stammenden Beamten keine Form von „theoretischer“, vorbereitender Schulung gab, sondern daß man sich die notwendigen Kenntnisse für die Führung von Behörden primär durch akkumulierte Praktiken und Erfahrungen aneignete.
BIRGIT EMICH setze sich dagegen explizit von der bis dahin impliziten Auseinandersetzung mit Max Weber ab und plädierte für einen systemtheoretischen Ansatz. In ihrer Untersuchung zur Institutionalisierung von Patronagebeziehungen im Sekretariat des Papstnepoten zeichnete sie im Rückgriff auf organisationssoziologische Überlegungen die Entwicklung von Behörden als Zurückdrängung beschränkter informeller Kommunikation, die durch persönliche Interaktion charakterisiert ist. Dabei demonstrierte Emich, wie selbst die eigentlich der informellen Kommunikation zuzurechnende Patronage in die organisationale Kommunikation der päpstlichen Behörden des 16. Jahrhunderts integriert wurde. Diese Formalisierung des Informellen erhöhte nicht nur die Reichweite der Klientelnetzwerke, sondern garantierte auch die Stabilisierung der jungen Behörden selbst.

Der Frage nach Zentralgewalt und lokalem Regiment ging der folgende Tagungsteil nach. SEBASTIAN SCHMIDT-HOFNER und CHRISTIAN WIELAND gingen dabei auf die Rolle des Rechtswesens für die Entwicklung der Staatlichkeit ein. In Anwendung des Modells der Justiznutzung aus der Frühneuzeitforschung auf die Alte Geschichte entwickelte Schmidt-Hofner die These, daß in der römischen Kaiserzeit weder faktisch noch der Intention nach von einer Zentralisierung oder Systematisierung des Justizsystems von oben die Rede sein könne. Vielmehr habe die Nachfrage der Bevölkerung den Motor für die Entwicklung des Justizwesens dargestellt. Dass dabei nie ein konsequent umgesetzter, rationaler Instanzenzug entstanden sei, beruhe nicht zuletzt darauf, dass solche Irregularien es dem Herrscher erlaubten, seine Allgegenwärtigkeit als Rechtswahrer unter Beweis zu stellen. Sowohl die symbolische Dimension von Justiz als auch deren – an der Moderne gemessen – anderen Maßstäbe für Funktionsweise und Effektivität unterstrich auch Christian Wieland. Im Bayern des 16. Jahrhunderts demonstrierten Adlige ihren Anspruch auf Unabhängigkeit gegenüber dem Herzog, indem sie die in Rechtssachen die Zuständigkeit des der Reichsgerichtsbarkeit für ihre Fälle beanspruchten. Statt als Motor von Staatlichkeit erweise sich die Justiz also als Hindernis für den Ausbau von Zentralgewalt. Überhaupt sei im Herzogtum Bayern, obwohl die Staatsbildung dort relativ früh und intensiv eingesetzt habe, eine klare Monopolisierung landesherrlicher Justiz erst gegen Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgreich etabliert worden. Das Gerichtswesen habe alte adlige Aushandlungsmechanismen lange nicht ersetzt, sondern teils noch zur Verstärkung von Konflikten geführt.
RAFFAELLA BIUNDO widmete sich in ihrem Vortrag dem Problem der Autonomie der städtischen Gemeinwesen in der Spätantike; denn wenn es für die Frühe Neuzeit sinnvoll ist, den Adel bzw. aristokratische Verbünde als die wichtigsten Opponenten der monarchischen Zentralgewalt zu begreifen, so müssen für die Alte Welt die Städte als die entscheidenden Träger einer „Ideologie“ von Selbständigkeit gelten. Während sich durchaus Eingriffe der Zentrale in die politische Verfaßtheit und die wirtschaftlichen Beziehungen von spätantiken Städten nachweisen lassen, folgten doch erstens diese Maßnahmen immer einem ökonomischen Kalkül, und stellten sie zweitens häufig Reaktionen auf direkte Anfragen der städtischen Eliten selbst dar, die von einem politischen Austausch zwischen Zentrum und Peripherie meist massiv profitierten. Auf den Aspekt des Widerstands gegen Zentralisierungsversuche ging auch PAVEL KRÁL ein. Er schilderte, wie der zentralisierenden Politik der Habsburger in Böhmen adlige Machtzentren entgegengestellt wurden, die sich um die lokalen Sitze des südböhmischen Hochadels kristallisierten. Die Landsitze bildeten Gegenpole adliger Selbstbestimmung, wo Klientelsysteme gepflegt, Konfessionsunterschiede verteidigt und Widerstand organisiert werden konnte. Die Verschmelzung und Überschneidung von Familien- und Klientelstrukturen mit politischen und konfessionellen Interessengruppen bildete dabei den Kern hochadliger Machtzentren.

Die dritte Sektion beschäftigte sich mit Religion und Konfession als Instrument der Staatsgewalt. Am Beispiel des munizipalen Amtes des defensor civitatis versuchte SABINE HÜBNER zu zeigen, in welchem Maße sich das politische Selbstverständnis und die Legitimation von Herrschaft ab dem 4. Jahrhundert auch auf lokaler Ebene mit christlichen Elementen durchsetze. UTE LOTZ-HEUMANN wies anhand der komplexen ethnisch-religiösen Gemengelage im Irland des 16. Jahrhunderts nach, dass Konfession bisweilen gerade nicht als Instrument von Staatsbildung diente. Vielmehr trug sie hier als Faktor von Ausgrenzung und Widerstand entgegen der ursprünglichen Erwartungen der Beteiligten letztlich zum Mißerfolg der Staatsbildung bei. Auch CLAUDIA TIERSCH beschäftigte die destabilisierende wie stabilisierende Wirkung des Christentums, hier auf das römische Kaiserreich. Die Entscheidung Konstantins für das Christentums sei bei aller Kontingenz mit Erwartungen nach Herrschaftsstabilisierung verbunden gewesen. Diese Hoffnungen habe das Christentum allerdings nur zum Teil einlösen können. Auf administrativer Ebene stellte die Kirche teilweise eine unterstützende Kraft dar, und das Christentum wirkte sich unmittelbar auf die Legitimitätsstiftung des Kaisertums aus. Andererseits erwies sich die Institution Kirche von den kaiserlichen Strukturen unabhängig, und theologische Streitigkeiten konnten durch kaiserliches Eingreifen zu politischen Konflikten eskalieren.
Während Lotz-Heumann und Tiersch die Auswirkungen konfessioneller bzw. religiöser Monopolisierungsendenzen thematisierten, zeigte ANTJE FLÜCHTER mit Blick auf das indische Mogulreich des 16. Jahrhunderts, wie sich dort eine religiöse Ambiguitätstoleranz herrschaftsstabilisierend auswirkte. Aufgrund weitausgreifender Eroberungen sah der Mogul Akbar sich mit der Herausforderung konfrontiert, zahlreiche nicht-islamische Territorien in sein Reich integrieren zu müssen. In der Konsequenz führte Akbar nicht nur eine religiöse Toleranz ein, die alle Religionen in seinem Herrschaftsbereich gleich stellte, sondern strengte auch transkonfessionelle Religionsgespräche an. Diese offene Religionspolitik überdauerte jedoch keine zwei Generationen. Flüchter stellte zu Diskussion, ob im Sinne einer connected history konfessionelle Homogenisierungsbestrebungen wie Konfessionsneutralität sowohl in Europa als auch in Indien als Teil eines globalen Prozesses gesehen werden könne.

Um die Formierung der Gesellschaft ging es im letzten Tagungsabschnitt. Die Schwierigkeiten bei der Integration von existierenden Eliten in verdichtete Herrschaftsstrukturen konnten als das gemeinsame Thema der Vorträge von JOHN WEISWEILER und JEROEN DUINDAM verstanden werden. Für die spätantike kaiserliche Verwaltung des 4. Jahrhunderts arbeitete Weisweiler heraus, daß kaiserliche Entscheidungen immer die Unterstützung der lokalen Eliten benötigten, um eine Chance auf Durchsetzung zu haben. Im Gegenzug traten diese an die kaiserliche Verwaltung heran, um ihre eigenen Interessen zu verteidigen. Durch den in der kaiserlichen Verwaltung einsetzenden Rationalisierungsprozeß habe die Unterstützung der lokalen Eliten an Bedeutung zugenommen, da man sich ihrer bei der Durchsetzung des neuen Systems versichern mußte. Durch einen komparatististischen Zugang schärfte Jeroen Duindam dann die Charakteristika des Verhältnisses von Herrscher und Eliten im frühneuzeitlichen Europa. Dabei zeigte sich im Vergleich zu osmanischen und chinesischen Verhältnissen z.B. der starke Einfluß der Erblichkeit des Elitestatus im europäischen Adel. Kulturenübergreifend bestätigte sich, daß auch theoretisch allgewaltige Herrscher in höchstem Maße abhängig von den gesellschaftlichen Eliten waren.
In Bezug auf die Bevölkerung rückte schließlich sowohl im Beitrag für die Spätantike als auch die Frühe Neuzeit die Frage nach der Konstruktion von Gesellschaft durch die Herrschenden und deren Konfrontation mit gesellschaftlicher Realität in den Mittelpunkt. Dabei zeigte PETER SARRIS am Beispiel der Annäherung der coloni adscripti an den Sklavenstatus, dass solche Entwicklungen keineswegs nur einem Interesse der Zentralgewalt entsprachen, sondern auch durch die landbesitzenden Eliten vorangetrieben wurden. Der Konstruktion des Konzepts „Bevölkerung“ an sich widmete sich ACHIM LANDWEHR: Während statistische Erhebungen von Bevölkerungszahlen in den venezianischen Festlandsbesitzungen im 18. Jahrhundert noch von einer hygienepolitischen Motivation getragen wurden, trat in der weiteren Entwicklung das kameralistische Element in den Vordergrund. Hier setzten erkennbar önomische Interessen ein, die Bevölkerung nicht mehr nur als gottgegebene Tatsache, sondern als formbare Größe verstanden.

Die Konferenz machte in ihrer experimentellen Anlage Chancen und Risiken eines Epochenvergleichs deutlich. In diesem Sinne äußerten sich auch CHRISTIAN WITSCHEL und THOMAS MAISSEN in ihren Schlußkommentaren. Generell bleibt anzumerken, daß etliche Übereinstimmungen bestimmter Funktionsmechanismen identifiziert werden konnten. Zugleich hat die Tagung jedoch auch noch einmal den Blick für die Spezifika der jeweiligen Epoche geschärft. Problematisch erschien für beide Epochen allerdings die Anwendung der Begriffe Staat und Staatlichkeit. In diesem Zusammenhang brachte WOLFGANG REINHARDs Abendvortrag über die Kriminalität der Mächtigen einen provokativen Gedankenanstoß, indem er unter Bezugnahme auf Charles Tilly den Staat als eine kontingente Größe definierte, die Ergebnis des Handelns von Machthabern zur Steigerung ihrer eigenen Macht sei. Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge in der Publikationsreihe der Heidelberger Akademie der Wissenschaften ist für das Frühjahr 2009 geplant.