Die
Entwicklung der Staatlichkeit und Staatsgewalt in den europäischen
Staaten der Vormoderne ist seit einigen Jahren ein wichtiger Gegenstand
der historischen Forschung. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei
das Bemühen, Verlaufsformen und Muster in der strukturellen
Entwicklung der europäischen Staaten zu beschreiben, diese in
Beziehung zu der beständigen Ausweitung des hoheitlichen Regelungsanspruchs
zu setzen und die Bedingungen und Ursachen dieses Prozesses zu analysieren.
Ziel dabei ist es, die Genese der hochentwickelten, in alle Lebensbereiche
vorgedrungenen Staatsgebilde der Moderne zu erklären. Der Betrachtungszeitraum
umfaßt den Staatswerdungsprozeß in Europa seit dem späten
Mittelalter, wobei ein besonderer Fokus auf der Frühen Neuzeit
als derjenigen Epoche liegt, in der die einschlägigen Entwicklungen
eine rapide Beschleunigung erfuhren.
In der Regel unbeachtet bleibt in diesem Zusammenhang, daß sich
ein vergleichbarer Prozeß schon einmal früher in der europäischen
Geschichte vollzog. Über mehrere Jahrhunderte hinweg durchlief
das politische System der römischen Kaiserzeit eine ganz ähnliche
Entwicklung: Auch hier läßt sich eine graduelle Ausweitung
der hoheitlichen Regelungsansprüche feststellen, und auch hier
ging dieser Prozeß mit einem beständigen Ausbau der Staatsgewalt
einher. Die Epoche, in der diese Entwicklung besonders eindrücklich
greifbar wird, ist die Spätantike. Damals entstand ein politisches
Gebilde, dessen Zentralisierungsgrad und Komplexität in der
Antike ihresgleichen suchen und das in mancherlei Hinsicht frappierende
Parallelen zu den entstehenden Verwaltungsstaaten der Vormoderne
aufweist.
Bislang ist kaum je, weder aus alt- noch aus neuhistorischer Perspektive,
ein eingehender Vergleich dieser beiden für die Analyse von
Staatswerdungsprozessen exemplarischen Epochen unternommen worden.
In diese Lücke will die Tagung vorstoßen, indem sie Gemeinsamkeiten
und Unterschiede der strukturellen Veränderungen, ihre Bedingungen
und ihre Ursachen im epochenübergreifenden Vergleich diskutiert.
Die Betrachtung einzelner Aspekte und Probleme soll es dabei ermöglichen,
Muster der Staatswerdungsprozesse zu erarbeiten oder gegebenenfalls
bestehende Modelle zu modifizieren.
Die Tagung behandelt diese Fragestellung anhand von vier Themenschwerpunkten.
Eine erste Sektion untersucht die in beiden Epochen erheblich beschleunigte
Entstehung einer starken staatlichen Zentralgewalt auf Kosten regional
beschränkter politischer Ordnungsmächte und wird den Schwerpunkt
dabei auf die Analyse der die für die genannte Entwicklung konstitutiven
Aushandlungsprozesse zwischen beiden Seiten legen. Die zweite Sektion
behandelt die institutionelle Entwicklung der Staaten, wobei zum
einen den Ursachen für die Entstehung und das Wachstum der immer
komplexeren Staatsapparate beider Epochen nachgegangen werden soll,
zum anderen die Frage nach den funktionalen Prinzipien der spätantiken
und frühneuzeitlichen Verwaltungen gestellt werden wird: In
welchem Umfang beispielsweise trifft die These vom „Rationalisierungsprozeß“ der
Verwaltungen zu, und wo und unter welchen Bedingungen konnten nicht-rationale
oder personale Elemente fortleben? Eine 3. Sektion richtet den
Blick auf ein für beide Epochen kennzeichnendes Merkmal, die
zentrale Rolle der Religion bzw. Konfession: Hier wird unter anderem
nach Gründen zu suchen sein, weshalb die Staatswesen der Spätantike
und Frühen Neuzeit in zuvor jeweils ungekannter Weise Einfluß auf
die religiöse Sphäre nahmen, und die Wechselwirkung dieser
Entwicklung mit der Evolution der Staatlichkeit diskutiert werden.
Die Formierung der Gesellschaften durch den Staat schließlich
untersucht Sektion 4; Beispiele werden die Entstehung neuer funktionaler
Eliten sowie das Rückgrat der agrarischen Gesellschaften der
Vormoderne, die Bevölkerung des ländlichen Raumes, sein.
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